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Empfehlungsprogramm
Last Updated: 16 April 2024
Empfehle Fora ganz einfach weiter:
Wer kann empfehlen?
Empfehlungsgeber können alle Kunden und Fora-Mitglieder in Deutschland sein, egal ob Einzelpersonen oder Unternehmen/Organisationen
Wofür erhalte ich eine Provision?
Empfehlung von Interessenten/Neukunden für Büroflächen oder Co-Working (Home und Roam), die zum Vertragsschluss mit Fora Germany führen
Was erhalte ich für meine Empfehlung?
Einmalige Empfehlungsgebühr für einen Empfehlungsgeber, die 5 % des empfohlenen netto Vertragswertes, maximal jedoch 20.000,00 EUR beträgt
Und hier noch einige Details zu den Konditionen dieses Empfehlungsprogramms:
Empfehlungsgeber kann eine Einzelperson (natürliche Person), oder ein Unternehmen oder eine Organisation (juristische Person) sein. Der Empfehlungsgeber muss hierbei mitteilen, ob er in seiner eigenen Person (Einzelperson) oder als Person innerhalb eines Unternehmens (z.B. Geschäftsführer des Unternehmens) die Empfehlung abgibt, da davon die Art der Bezahlung der Empfehlungsgebühr abhängt.
Die Empfehlungsgebühr wird dementsprechend entweder an die Einzelperson oder das Unternehmen/Organisation gezahlt, die den neuen Kunden vermittelt hat. Der Kunde muss neu für Fora sein und darf nicht bereits durch einen anderen Empfehlungsgeber, Makler oder sonstiges bei Fora als Interessent vorgestellt oder im System angelegt sein. Fora zahlt keine Empfehlungsgebühr, wenn der Kunde Fora vor der Vermittlung bereits bekannt war.
Die Empfehlungsgebühr bei Büroflächen richtet sich nach dem netto Vertragswert. Dieser berechnet sich aus der monatlichen Lizenzgebühr netto (ohne Umsatzsteuer, ohne weitere Kosten für andere Dienstleistungen) und der vertraglich vereinbarten Laufzeit, maximal jedoch 12 Monate. In jedem Fall beträgt die einmalige Empfehlungsgebühr maximal 20.000,00 EUR (Kappung).
Die Empfehlungsgebühr für Co-Working beträgt pauschal 100,00 EUR, wenn der Vertrag mit dem Neukunden mindestens 3 volle, aufeinanderfolgende Kalendermonate besteht
Wie funktioniert es?
Um eine Empfehlungsgebühr erhalten zu können, muss der Empfehlungsgeber Fora vor Abschluss des Vertrages mit dem Neukunden über die Empfehlung informieren und den Namen des Empfehlungsgebers mitteilen. Am besten ist, wenn der potentielle Neukunde bereits den Empfehlungsgeber bei seinem ersten Kontakt mit Fora namentlich nennt oder der Empfehlungsgeber seine Empfehlung bereits vorab per E-Mail an [email protected] ankündigt.
Fora zahlt die einmalige Empfehlungsgebühr für Büroflächen an den Empfehlungsgeber, binnen 3 Wochen sobald der Vertrag mit dem Neukunden unterzeichnet, die Kaution gezahlt und der Neukunde eingezogen ist und, sofern anwendbar, Fora eine korrekte Rechnung von dem Empfehlungsgeber erhalten hat.
Die Empfehlungsgebühr für Co-Working wird binnen 3 Wochen an den Empfehlungsgeber gezahlt, wenn der Neukunden einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten geschlossen und diesen bereits 3 Monate erfüllt hat. Sofern anwendbar ist ebenfalls der Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung an Fora erforderlich.
Einzelpersonen erhalten eine Gutschrift von Fora, welche durch Banküberweisung ausgezahlt wird. Der Empfänger ist verpflichtet, diese Einnahme (gem. § 22 Nr. 3 EStG) im Rahmen seiner steuerlichen Veranlagung zu versteuern. Die Gutschrift wird die Empfehlungsgebühr zuzüglich geltender Umsatzsteuer enthalten.
Unternehmen und Organisationen stellen eine Rechnung über Vermittlungsleistungen zuzüglich Umsatzsteuer an Fora, welche Fora innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch Banküberweisung begleichen wird.
Allgemeines:
Der Empfehlungsgeber übernimmt die Verantwortung und Haftung dafür, dass er weder vertraglich noch aufgrund gesetzlicher oder rechtlicher Verpflichtungen oder Pflichten daran gehindert ist, eine Empfehlungsgebühr zu erhalten bzw. anzunehmen.
Neue Angebote und Aktionen, die von Fora angeboten werden, sind möglicherweise nicht in Verbindung mit dem Empfehlungsprogramm verfügbar - es können zusätzliche Bedingungen und Konditionen gelten.
Soweit gesetzlich zulässig, schließt Fora die Haftung für Verlust oder Schaden aus, der als Folge der Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstanden ist, es sei denn Fora hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Persönliche Daten, die von einem Empfehlungsgeber und empfohlenen Neukunden während der Teilnahme am Empfehlungsprogramm zur Verfügung gestellt werden, werden in Übereinstimmung mit der Fora Datenschutzrichtlinie behandelt.
Die Durchführung des Empfehlungsprogramms unterliegt deutschem Recht und der Gerichtsbarkeit deutscher Gerichte.